Altersgerechtes Wohnen – Teilverkauf der Immobilie
Die eigenen vier Wände lassen sich geschickt mit neuen, ungewöhnlichen Nutzungskonzepten kombinieren. Der Teilverkauf ist eine attraktive Alterative zur Vermietung und lässt sich vertraglich mit konkreten Arbeits- und Unterstützungsleistungen verknüpfen.
Hierüber berichtet das online-Magazin Finanz-Vorsorge-ist-sexy.de. „Bei der Ausgestaltung der notwendigen Verträge für Arbeits- und Unterstützungsleistungen müssen allerdings, ähnlich wie bei der Hausmeistertätigkeit, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, mietrechtliche und auch steuerliche Besonderheiten beachtet werden.“, so Rechtsanwalt Oliver Renner im Beitrag:
https://www.finanz-vorsorge-ist-sexy.de/geteilte-freude/
Wenn Sie hierzu Beratungsbedarf haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Stuttgart, den 26.10.2021
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH
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