Altersgerechtes Wohnen - Teilverkauf der Immobilie

eingestellt am 26.10.2021

Altersgerechtes Wohnen – Teilverkauf der Immobilie

Die eigenen vier Wände lassen sich geschickt mit neuen, ungewöhnlichen Nutzungskonzepten kombinieren. Der Teilverkauf ist eine attraktive Alterative zur Vermietung und lässt sich vertraglich mit konkreten Arbeits- und Unterstützungsleistungen verknüpfen.

Hierüber berichtet das online-Magazin Finanz-Vorsorge-ist-sexy.de. „Bei der Ausgestaltung der notwendigen Verträge für Arbeits- und Unterstützungsleistungen müssen allerdings, ähnlich wie bei der Hausmeistertätigkeit, arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, mietrechtliche und auch steuerliche Besonderheiten beachtet werden.“, so Rechtsanwalt Oliver Renner im Beitrag:

https://www.finanz-vorsorge-ist-sexy.de/geteilte-freude/

Wenn Sie hierzu Beratungsbedarf haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Stuttgart, den 26.10.2021

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

 



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