
AVC GmbH – SRP Konzept
Vermittler zu Schadensersatz gegenüber Anleger verurteilt
Landgericht Ellwangen, Versäumnisurteil vom 08.08.2012 –3 O 291/12 -
- rechtskräftig -
Das Landgericht Ellwangen hat einen Vermittler verurteilt, der einem von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger ein SRP Konzept der AVC GmbH vermittelt hat, Schadensersatz zu bezahlen.
Der Berater hatte dem Anleger empfohlen, zur renditeträchtigen Anlage sowie zur Altersvorsorge ein SRP Konzept der Forma AVC GmbH zu zeichnen.
Nach
Auffassung von Rechtsanwalt Renner benötigte der Vertrieb der Anlage eine
Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Vorgaben des
Kreditwesengesetzes sind hierbei Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, so
dass ein entsprechender Schadensersatzanspruch besteht.
Das Landgericht folgt in seinem Urteil vollumfänglich der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner. Der Anleger hat danach einen Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. BGB in Verbindung mit § 32 KWG (Kreditwesengesetz). § 32 KWG ist Schutzgesetz zu Gunsten des einzelnen Kapitalanlegers.
Der Klage wurde – ohne Beweisaufnahme – stattgegeben.
Stuttgart, den 10. September 2012
gez. Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden
für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“
Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim
Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht"
Geldwäschebeauftragter
der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
der Rechtsanwaltskammer Stuttgart