
Unter dieser Überschrift hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – in einem Gastbeitrag in CASH – Online vom 22.02.2016 die Rechtsprechung zur Frage der Abgrenzung vom bloßen Tippgeber zum Vermittler erläutert und das Haftungsrisiko dargestellt.
Nachfolgend der link zum Beitrag:
http://www.cash-online.de/berater/2016/tippgeber-oder-vermittler/306884