Brauchen Fondspolicen-Vermittler bald auch den 34f-Schein?

eingestellt am 26.08.2019

Ob Vermittler von Fondspolicen eine Zulassung nach § 34f GewO benötigen wird derzeit kontrovers diskutiert.

Im Pfefferminzia Newsletter – für Versicherungsprofis hat hierzu Rechtsanwalt Oliver Renner – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein Statement abgegeben. Sein Fazit:

„Klar ist nur, dass es unklar ist“

 

Nachfolgend der link zum Beitrag vom 26.08.2019:

https://www.pfefferminzia.de/debatte-brauchen-fondspolicen-vermittler-bald-auch-den-34f-schein/

 

 

Stuttgart, den 27.08.2019

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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