Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat in einem Beitrag in CASH – Online vom 22.12.2015 den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.09.2015 – AZ.: XI ZR 116/15 – besprochen und die Vorteile des ggf. möglichen wirksamen Widerrufs eines Darlehensvertrages dargestellt.
Die klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird die Widerrufswelle nicht brechen, sondern aufbrausen lassen.
Nachfolgend der link zum Beitrag:
http://www.cash-online.de/berater/2015/darlehensvertrag-2/296716