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- DG Immobilienanlage Nr. 35 –
Anleger Schadensersatz gegen DZ Bank sowie örtliche Raiffeisenbank zugesprochen
Landgericht Frankfurt am Main
- Urteil vom 28.12.2012 – 2-10 O 159/12 -
Die DZ Bank AG sowie die örtliche Raiffeisenbank wurden vom Landgericht Frankfurt verurteilt, einem von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von € 15.492,14 zu bezahlen.
Der Anleger hatte sich 1994 mit einer Einlagesumme in Höhe von DM 30.000,00 zzgl. Agio in Höhe von 5% an dem DG Fonds Nr. 34 beteiligt. Vermittelt wurde ihm die Anlage durch seine örtliche Raiffeisenbank. Die DZ Bank AG war Gründungs- und Treuhandkommanditistin der Gesellschaft.
Das Landgericht sah eine Pflichtverletzung gegeben, da zum einen über vorhandene Prospektfehler und zum anderen über Rückvergütungen nicht aufgeklärt worden ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zur Frage, ob ein Prospektfehler vorliegt bleibt auch abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof hierüber entscheiden wird. Mehrere Verfahren sind dort anhängig.
Stuttgart, den 07. Februar 20013
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden
für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“
- Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim
- Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses
"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
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