Dreiländerfonds DLF 94/17 - Walter Fink - KG

eingestellt am 23.01.2006

Pressemitteilung



Dreiländerfonds DLF 94/17 - Walter Fink - KG


Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Fehlberatung zum 31.12.2004 offen gelassen


Information über Prospekt ausreichend


   
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2006 - 1 U 206/05 -
(- rechtskräftig -)

Die Kanzlei Wüterich Breucker hatte am 09.11.2001 bundesweit das erste obsiegende Urteil für Anleger am Dreiländerfonds DLF 94/17 - Walter Fink - KG vor dem Landgericht (LG) Hannover wegen Fehlberatung erstritten, das vom Oberlandesgericht (OLG) Celle mit Urteil vom 15.08.2002 bestätigt worden ist (OLG Celle, Urteil vom 15.08.2002 - 11 U 341/01).

Darauf aufbauend haben seit dem Jahr 2001 zahlreiche Anleger Schadensersatzansprüche gegen ihre Vermittler resp. deren Vermittlungsgesellschaften wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht.

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist seitdem äußerst umstritten:

So liegen Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor, die Schadensersatzansprüche - teilweise ohne Beweisaufnahme - ablehnen: Der Prospekt enthalte alle Risikohinweise und der Anleger habe diesen zu lesen (OLG München, Urteil vom 28.04.2004 - 15 U 3503/03; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2004 - 4 U 37/04-; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.10.2004 - 13 U 243/03-; OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2004 - 3 U 5/04 -; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26.11.2004 - 8 U 258/04 -; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2005 - 13 U 10/2005 -; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2006 - AZ.: 1 U 206/05).

Andererseits sprechen Gerichte Anlegern Schadensersatzansprüche zu: Der - unübersichtliche - Prospekt des DLF 94/17 stelle die Risiken nicht ausreichend dar und es bestehe insbesondere auch eine Hinweispflicht auf negative Presseberichte. Teilweise wird auch eine Verpflichtung angenommen, von einer Finanzierung des Fonds über Darlehen abzuraten (Landgericht Heilbronn, Urteil vom 19.05.2004 - 6 O 439/03 -; Landgericht Heilbronn, Urteil vom 29.07.2004 - 6 O 616/03 -; Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 13 O 362/03 -; Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 04.07.2005 - 4 O 1016/04 -).

Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt hierzu noch nicht vor. Dies ist sowohl für die rechtsuchenden Anleger als auch für die Vermittler unbefriedigend, da Rechtssicherheit nicht besteht und insbesondere Prognosen wegen der umstrittenen Rechtsprechung sehr schwer vorzunehmen sind, sondern allenfalls Tendenzen aufgezeigt werden können. Festzustellen ist aber, dass immer der individuelle Einzelfall, insbesondere wegen des bestehenden Beweisrisikos genau zu prüfen ist.

Für Anleger, die vor dem 31.12.2004 keine wirksamen verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen haben könnten die Ansprüche ggf. aber bereits verjährt sein. So hat das Landgericht Heidelberg die von der Kanzlei Wüterich Breucker im Jahr 2005 eingereichte Klage eines Anlegers abgewiesen: Die Ansprüche seien zum 31.12.2004 verjährt gewesen. Spätestens mit dem Rückgang der Ausschüttungen im Jahr 2001 - so das Landgericht Heidelberg in seiner Begründung - hätte dem Anleger bewusst sein müssen, dass eine Fehlberatung vorlag.

Rechtsanwalt Oliver Renner, der die Anleger vertritt, hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bei unzureichender Aufklärung - so die Begründung - beginnt die Verjährung erst dann zu Laufen, wenn der Anleger die Umstände kennt, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt. Dies muss aber bei jedem Einzelfall geprüft werden.

Das OLG Karlsruhe hat nunmehr mit Beschluss vom 05.01.2006 die Frage, ob Verjährung eingetreten ist zwar offen gelassen. Allerdings kam das OLG Karlsruhe zum Ergebnis, dass den Anlegern mit dem Prospekt die erforderlichen Informationen in ausreichender Weise zur Verfügung standen. Die Berufung wurde zurückgewiesen.


Stuttgart, den 23. Januar 2006

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg

WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte


PM02-06-DLF-9417-Verjaehrungen-offen.pdf


Kommentare

Diese Vermittler z.B. AWD gehören alle verurteilt und ins Gefängnis gesteckt. Mir hat man weisgemacht und detailiert vorgerechnet wieviel ich Jahr für Jahr an Gewinnen ausbezahlt bekomme.Ich habe diese Anlage zur Alterssicherung gemacht und der Vermittler hat diese Anlage als die 100% sichere Anlage gepreist außerdem hat er das Ende der Anlage für meinen Rentenbeginn erklärt an dem mein gesamtes Kapital ausbezahlt würde. Mittlerweile sind 5 Jahre ins Land gegangen und von einer Kapitalauszahlung obwohl ich gekündigt habe ist keine Rede mehr - alles Betrug und Schwindel um nicht zu sagen alles Verbrecher!

Anton Breckl-Stock , eingestellt am 16.02.2016