Falscher Polizist - Klage gegen Bank eingereicht

eingestellt am 28.09.2021

Falscher Polizist – Klage gegen Bank eingereicht

Als Falscher Polizist oder Enkeltrick wird ein betrügerisches Vorgehen bezeichnet, bei dem sich Trickbetrüger über das Telefon, meist gegenüber älteren und/oder hilflosen Personen, als deren nahe Verwandte oder Polizisten ausgeben, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an deren Bargeld oder Wertgegenstände zu gelangen. Die Person soll hierbei oftmals größere Barbeträge bei der Bank abheben, um diese dann zu übergeben. Die Polizei warnt hierüber und in den Medien wird vielfach berichtet. (vgl. nur: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/enkeltrick/).

Wenn man nun aber tatsächlich reingefallen ist, dann stellt sich die Frage, ob ggf. die Bank haftet, wenn bei dieser eine große Summe in bar abgehoben worden ist.

Grundsätzlich kann/muss sich die Bank an den erteilten Auftrag zur Auszahlung des Bargeldes halten.

Ausnahmsweise bestehen aber Warn- und Hinweispflichten, um den Kunden vor eigenen Schäden zu bewahren (so der Bundesgerichtshof beim Vollmachtsmissbrauch: BGH Urteil vom 22. Juni 2004 – XI ZR 90/03 –, Rn. 13, juris). Auch hat der Bundesgerichtshof im bargeldlosen Zahlungsverkehr die Pflicht der Bank bejaht, Warnhinweise zu erteilen, wenn massive Verdachtsmomente für die Bank evident sind (BGH, Urteil vom 06. Mai 2008 – XI ZR 56/07 –).

Wenn ein ungewöhnlich hoher Geldbetrag – bisheriges Bargeldabhebungsverhalten muss berücksichtigt werden - von einer älteren Person in bar abgehoben wird, könnte man durchaus auf Grund der medialen Berichterstattung sowie der Warnhinweise der Polizei über den Enkeltrick eine Warn- und Hinweispflicht der Bank annehmen. Manche Banken warnen sogar selbst vor dem Enkeltrick auf deren Homepage.

In solchen Fällen sind Warn- und Hinweispflichten der Kreditinstitute zum Schutz ihrer Kunden vor drohenden Schäden anzunehmen. Werden solche nicht erteilt, dann ist eine Haftung der Bank nicht auszuschließen.

In einem weiteren aktuellen Fall hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – gegen eine Bank Klage für seine Mandanten eingereicht. Ihnen wurde betrügerisch vorgegaukelt, sie müssten eine Kaution für ihre Tochter zahlen, der bei einem Verkehrsunfall einen Familienvater getötet habe. Völlig aufgelöst haben die Mandanten ihr komplettes angespartes Geld bei der Bank „flüssig“ machen lassen, um dann einen Betrag von € 36 TSD EURO übergeben zu können. Hinweise seitens der Bank, dass ggf. hier ein betrügerisches Verhalten vorliegen könne, erfolgten nicht.

Da die strafrechtliche Verfolgung in vielen Fällen keine durchsetzbaren Ergebnisse bringen könnte eine Haftung der Bank geprüft werden. Hier hängt es vom Einzelfall ab. Für eine Prüfung stehen wir zur Verfügung.

Stuttgart, den 28.09.2021

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

 



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