Haftung der Bank beim Enkeltrick/Falscher Polizist

eingestellt am 18.08.2019

Die Stuttgarter Zeitung hat am 15.08.2019 über den Enkeltrick/Falscher Polizist berichtet. Unter der Überschrift auf der Titelseite: „Experten: Banken zu lax bei Trickdieben“ sowie auf Seite 3 mit der Story „Frau Götz, der falsche Polizist und die Bank“ wird die derzeitige Situation sowie Rechtslage dargestellt. Als Experte befragt wurde auch Rechtsanwalt Oliver Renner – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – zur Frage der Haftung der Bank: „Bei unüblichem Abhebeverhalten und wenn nicht gewarnt wurde sehe ich Chancen“, so seine Einschätzung.

 

Stuttgart, den 19.08.2019

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Rechtsanwälte Wüterich Breucker

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de

 



Kommentare

- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -