Hannover Leasing 183 Wachstumswerte USA 1

eingestellt am 19.12.2017

Schadensersatz wegen Prospekthaftung 

Landgericht München, Urteil vom 04.07.2017 – 28 O 19462/16

Das Landgericht München hat die Initiatorin sowie Prospektherausgeberin Hannover Leasing GmbH & Co. KG mit Urteil vom 04.07.2017 – 28 O 19462/16 – zur Zahlung von Schadensersatz von € 40.677,00 an einen von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger des Fonds „Hannover Leasing Developement, L.P. verurteilt.

Hierüber berichtete das Fachmagazin AssCompact in der Ausgabe 08/2017 auf Seite 117.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hannover Leasing hat zwischenzeitlich Berufung einlegt.

Jedenfalls Anleger, die im Mai 2008 und später dem Fonds beigetreten sind, sollten klären, ob ggf. ebenfalls Ansprüche bestehen. Ansprüche drohen, ggf. zum 31.12.2018 zu verjähren.

 

 

Stuttgart, den 20.12.2018

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Geldwäschebeauftragter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

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