Landgericht Berlin urteilt zum mündigen Anleger

Veröffentlicht am 20.04.2017

Landgericht Berlin urteilt zum mündigen Anleger

In einem Gastbeitrag bei der Deutschen Finanz Presse Agentur vom 11.04.2017 hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ein Urteil des Landgerichts Berlin kommentiert.

Dieses hatte die Stellung des Anlegers auch als mündigen Bürger betont: „Die Klägerin ist ein erwachsener und mündiger Bürger. Sie kann nicht beanspruchen, von der Viertbeklagten wie ein Kleinkind beaufsichtigt, behütet, überwacht und darauf kontrolliert zu werden, ob sie die Prospekte vor der Zeichnung ….. tatsächlich gelesen und verstanden hat“, so das Landgericht.

 

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