LIKEDEELER AG - Klage gegen Berater abgewiesen

eingestellt am 29.12.2021

LIKEDEELER AG – Klagen gegen Vermittler abgewiesen

 

LG Mannheim, Urteil vom 15.12.2021 – 1 O 344/17 –

LG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2021 – 6 O 227/17 -

 

Das Landgericht Mannheim und das Landgericht Stuttgart haben Klagen von Anlegern gegen den Berater wegen Investitionen in der Likedeeler AG abgewiesen.

 

Der Sachverhalt

 

Der von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Vermittler zeigte den Anlegern Investitionsmöglichkeiten in sogenannte Tax Certifikaten und Tex Deeds in den USA belegenen Immobilien auf. Die Investition erfolgte dann durch die Anleger über eine vorher gegründete in Belize sitzende Limited auf Grundlage eines „Private Placement Memorandums“. Über das Vermögen der Zielgesellschaft wurde letztlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Die Anleger wollten ihr Geld zurück und verklagen den Vermittler resp. die Vermittlungsgesellschaft, für die der Vermittler angeblich tätig gewesen sein soll.

 

Ausführlich und umfangreich über hunderte von Seiten ließen die Anleger vortragen, über was alles hätte aufgeklärt werden müssen.

 

Letztlich aber scheiterten die Anleger mit ihren Klagen an übersehenen Petitessen.

 

Die Urteile

 

Das Landgericht Mannheim hat die Klage nach Beweisaufnahme alleine schon deshalb abgewiesen, da der Anleger die „falsche“ Gesellschaft verklagt hatte.

 

Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart die Klage eines Anlegers ohne Beweisaufnahme abgewiesen, da dem Anleger gar kein Schaden entstanden ist. Das Landgericht folgte hier der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner, dass der Anleger nicht persönlich, sondern über die zuvor gegründete Limited investierte. Mithin ist der Schaden gar nicht beim Anleger, sondern bei der Limited eingetreten, die aber gar nicht geklagt hatte.

 

Hilfsversuche über Abtretungen konnten die Klage nicht mehr retten, da diese allesamt in bereits verjährter Zeit erfolgten.

 

Fazit

 

Seitenweise Textblöcke alleine reichen nicht aus, um Anlegerklagen erfolgreich zu führen. Es ist immer der Einzelfall zu betrachten.

 

Oftmals reicht ein kleiner Stock in den Speichen, um auch das größte Rad, das gedreht wird, zum Stehen zu bringen.

 

 

 

Stuttgart, den 29.12.2021

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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