Mifid II und Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz

eingestellt am 04.07.2017

Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) in deutsches Recht umgesetzt wird und am 3. Januar 2018 in Kraft tritt, sieht für den Einbehalt von Provisionen noch strengere Vorschriften vor.

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wurde hierzu in einem Beitrag in der Fachzeitschrift FONDS professionell als Experte zu Rate gezogen.

„Der Bonus darf nicht mehr allein vom Erreichen quantitativer Ziele abhängen“ so unter anderem seine Expertenmeinung im Beitrag in der Ausgabe 2/2017 von FONDS professionell auf Seite 280 f..

 

 



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