PICCOR AG - Klage gegen Beratungsfirma abgewiesen

eingestellt am 19.10.2022

PICCOR AG – Klage gegen Beratungsfirma abgewiesen

 

Landgericht Tübingen, Urteil vom 29.09.2022 – 7 O 463/20 –

 

Das Landgericht Tübingen hat eine Klage von Anlegern an der PICCOR AG gegen eine von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Beratungsfirma abgewiesen.

 

Die Anleger hatten einen Gesamtbetrag von rund € 250 TSD an der PICCOR AG investiert. Bei der PICCOR AG handelte es sich um einen schweizerischen Vermögensverwalter, der nach Angaben der schweizerischen Finanzaufsicht nicht die notwendige Erlaubnis für das Betreiben von Vermögensverwaltungstätigkeiten hatte. Zudem solle es sich um ein Schneeballsystem gehandelt haben. Auf Verlustrisiken sollen die Anleger nicht hingewiesen worden sein.

 

Die Anleger wurden vor der Investition durch einen Handelsvertreter einer Beratungsfirma beraten. Die Kommunikation zwischen den Anlegern und dem Berater verlief teilweise über die Emailadresse des Beraters der Beratungsfirma. Die Beratungsfirma hatte das Produkt PICCOR AG jedoch gar nicht in deren Portfolio und wusste gar nicht, dass der Berater dieses vermittelt. Auch Provisionen hat die Beratungsfirma nicht erhalten, sondern der Berater direkt.

 

Das Landgericht hat umfangreich Beweis erhoben und Zeugen befragt.

 

Die Klage wurde abgewiesen. Ob hier Beratungspflichten verletzt worden sind oder Ansprüche bestehen, da erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnisse fehlten konnte dahinstehen. Zwischen dem Anleger und der Beratungsfirma kam kein Vertrag zustande. Hier folge das Landgericht Tübingen der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner. Der Berater konnte die Beratungsfirma nur dann wirksam vertreten, wenn er hierzu auch Vollmacht hatte. Diese war nicht gegeben und konnte auch nicht von den Anlegern bewiesen werden.

 

Der Fall zeigt deutlich, dass oftmals die Tücken im Detail liegen. Hierzu muss der konkrete Sachverhalt umfassend ermittelt werden und prozesstaktisch richtig vorgegangen werden.

 

Stuttgart, den 19.10.2022

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

c/o Wüterich Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbH

Charlottenstr. 22 - 24

70182 Stuttgart

Telefon: 0711/23992-0

Telefax: 0711/23992-29

Email: O.Renner@wueterich-breucker.de



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