Provisionsrückforderung im Stornofall

eingestellt am 11.06.2019

Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat im VSAV Monitor vom 06.06.2019 sich mit der Frage beschäftigt, wann im Stornofall berechtigt eine Provision zurückgefordert werden kann.

Fazit hierbei: „Jeder Fall ein Fall für sich“

 

Nachfolgend der link zum Beitrag:

https://vsav.de/leistungen/vsav-monitor/archiv/archiv-2019/19-06-06-vsav-monitor/provisionsrueckforderung-im-stornofall-jeder-fall-ein-fall-fuer-sich/

 

 

Stuttgart, den 06.06.2019

 

Oliver Renner

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

-       Lehrbeauftragter der Fachhochschule Schmalkalden

für das weiterbildende Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“

-       Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim

-       Stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses

"Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

-       Schiedsgutachter nach § 18 ARB

 

Rechtsanwälte Wüterich Breucker

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