Rechtskraft steht neuer Klage entgegen

eingestellt am 11.12.2013

Rechtskraft steht neuer Klage entgegen –

BGH, Urteil vom 22.10.2013 – XI ZR 42/12


In einem Beitrag im Fachblatt EXXECNEWSLEGAL (Beilage 09 zu Ausgabe 25 vom 09.12.2013) kommentiert Rechtsanwalt Oliver Renner das Urteil des Bankensenats des Bundesgerichtshofs vom 22.10.2013 (Aktenzeichen: XI ZR 42/12).

Danach steht die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung einer erneuten Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen anderen Beratungsfehlern in demselben Beratungsgespräch entgegen.



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