
Schiffsfonds: Hinweispflicht auf Totalverlustrisiko
nur bei risikoerhöhenden Umständen
LG Dortmund, Urteil vom 08.11.2013 – AZ: 3 O 124/13 -
In einem Gastbeitrag bei CASH.Online bespricht Rechtsanwalt Oliver Renner das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 08.11.2013 – AZ: 3 O 124/13 -. Danach besteht eine Hinweispflicht auf ein Totalverlustrisiko bei Schiffsfonds nur bei Hinzutreten besonderer, risikoerhöhender Umstände.
Nachfolgend der Link zu Beitrag vom 09.01.2014:
http://www.cash-online.de/geschlossene-fonds/2014/schiffsfonds-bgh/162196