Sixt Leasing SE zahlt an Kunden € 2.000,00 wegen verspäteter Auslieferung eines Leasingfahrzeugs

eingestellt am 26.07.2018

Rechtsanwalt Oliver Renner hat in einem Rechtsstreit gegen Sixt Leasing SE für seinen Mandanten erreicht, dass dieser wegen verspäteter Auslieferung seines bestellten Leasingfahrzeugs € 2.000,00 im Wege eines Vergleichs erhält.

 

Der Mandant hatte im April 2017 in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Leasingangebot von Sixt Leasing SE abgegeben. Als Lieferzeit für das Leasingfahrzeug, einem Peugeot 2008 wurde voraussichtlich 12-16 Wochen genannt. Nachdem das Fahrzeug bis August 2017 noch immer nicht ausgeliefert war, hatte der Mandant Frist hierzu Frist bis 12.09.2017 gesetzt. Die Auslieferung erfolgte sodann erst am 09.01.2018. Rechtsanwalt Oliver Renner hatte sodann Klage gegen Sixt Leasing SE eingereicht und für die Zeit vom 12.09.2017 bis zum 09.01.2018 Nutzungsausfall als Verzugsschaden in Höhe von € 3.000,00 geltend gemacht. Das zuständige Amtsgericht München kam zur vorläufigen Auffassung, dass dem Grunde nach der Schadensersatz berechtigt ist, da auch ohne Vereinbarung eines konkreten Liefertermins Verzug eingetreten sei. Zum notwendigen Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit müsste Beweis erhoben werden. Auf Vorschlag des Gerichts haben sich die Parteien dann geeinigt, dass Sixt Leasing SE einen Betrag in Höhe von € 2.000,00 bezahlt.

 

Für Kunden, bei denen das Fahrzeug ebenfalls verspätet ausgeliefert worden ist, ergibt sich daher die Möglichkeit, ebenfalls Ansprüche wegen Nutzungsausfall geltend zu machen.

 

Stuttgart, den 27.07.2018

 

Oliver Renner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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