TRIAGON Holding AG

eingestellt am 01.07.2005

Pressemitteilung


TRIAGON Holding AG

  

Anleger können nach strafrechtlicher Verurteilung des ehemaligen Vorstandes der TRIAGON Holding AG, Herrn XXX, ihre atypisch stille Beteiligung rück abwickeln und erhalten Schadensersatz.



Für zwei Anleger an der TRIAGON Holding AG, Leipzig, hat Rechtsanwalt Oliver Renner von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker vor den Landgerichten Stuttgart und Leipzig obsiegende Urteile erstritten (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.06.2005 - AZ.: 40 O 29/05 KfH -; Landgericht Leipzig, Urteil vom 24.06.2005 - AZ.: 03 HK O 6734/04 -). Die TRIAGON Holding AG wurde verurteilt, die Beteiligungen rück abzuwickeln und den Anlegern Schadensersatz zu bezahlen. Die Anleger erhalten nach den beiden noch nicht rechtskräftigen Urteilen ihr komplett einbezahltes Geld abzüglich erhaltener Entnahmen zurück. Die TRIAGON Holding AG muss zudem die für die Beteiligungsfinanzierung aufgenommenen Darlehen der Anleger weiterbedienen.

Bei der TRIAGON Holding AG handelt es sich um eine Kapitalanlagegesellschaft, die an Anleger Beteiligungen in Form von atypisch stillen Gesellschaften vertrieb. Die Anleger wurden durch Mitarbeiter der BIG Beratungsgesellschaft mbH geworben. Der ehemalige Vorstand der TRIAGON Holding AG, Herr XXX wurde vom Landgericht Stuttgart am 18.10.2004 rechtskräftig wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (AZ.: 6 KLs 163 (175) Js 46762/02). Einziger Aktionär der TRIAGON Holding AG war die BIG Beratungsgesellschaft mbH. Diese wurde faktisch von Herrn XXX geführt. Die TRIAGON Holding AG hat mehr als 15% der von den Anlegern eingezahlten Einlagen für Vertriebszwecke verwendet und darüber im Prospekt nicht aufgeklärt.

Die Landgerichte Stuttgart und Leipzig setzen in ihren Entscheidung konsequent die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs um, wonach in einem Emissionsprospekt über Kapitalanlagen Innenprovisionen, die höher als 15% sind, aufgedeckt werden müssen. 1. Juli 2005 / WB Pressemitteilung 04/2005 - TRIAGON Holding AG, LG Stuttgart und LG Leipzig Zudem folgten beide Gerichte der Argumentation von Rechtsanwalt Oliver Renner, dass über die wirtschaftlichen und persönlichen Verflechtungen zwischen der TRIAGON Holding AG, der BIG Beratungsgesellschaft mbH und Herrn XXX eine Aufklärung erfolgen muss.

Diese beiden Urteile dürften mithin auf alle Anleger der TRIAGON Holding AG übertragbar sein. Die Ansprüche sind nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart auch noch nicht verjährt sein. Zum einen handelt es sich, so das Landgericht, nicht um Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, sondern um Ansprüche aus Delikt. Zum anderen bestand erst ab der strafrechtlichen Verurteilung des damaligen Vorstandes der TRIAGON Holding AG, Herrn XXX, sichere Kenntnis von der Pflichtverletzung und der Verantwortlichkeit.

Noch weitere gerichtliche Verfahren gegen die TRIAGON Holding AG werden von Rechtsanwalt Oliver Renner von der Kanzlei Wüterich Breucker für Anleger geführt. Mir weiteren obsiegenden Urteilen ist in nächster Zeit zu rechnen.

Anlegern an der TRIAGON Holding AG, die sich von ihrer Beteiligung trennen wollen, ist dringend zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat einzuholen und Maßnahmen zu ergreifen, damit keine Verjährung droht.


Stuttgart, den 01. Juli 2005

gez. Rechtsanwalt Oliver Renner
Vorstandsmitglied Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V., Hamburg

WÜTERICH BREUCKER Rechtanwälte


PM04-05-Triagonholding.pdf



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