Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG
eingestellt am 06.04.2010
Pressemitteilung
Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG
Anleger erhalten Schadensersatz
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2010 - 2 O 451/09
Eine Finanzberaterin muss einem Ehepaar, das sich auf deren Empfehlung hin an der Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG beteiligt hat, Schadensersatz in Höhe von € 10.035,98 zahlen.
Nach Auffassung des Landgerichts Karlsruhe lag eine Pflichtverletzung der beklagten Finanzberaterin vor, weil diese mit der Empfehlung des Prozesskostenfonds ohne gleichzeitigen Hinweis auf das mit ihm verbundene Totalverlustrisiko keine dem Anlageziel gerecht werdende Beratung vorgenommen hat. Im Rahmen des ausführlichen Beratungsgesprächs hätten die von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretenen Anleger zumindest allgemein auf das Totalverlustrisiko hingewiesen werden müssen. Jedenfalls hätte sich die Finanzberaterin erkundigen müssen, ob die Anleger den Prospekt und die Risikohinweise zur Kenntnis genommen hatten (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2010 - 2 O 451/09 -).
Ob bereits die Empfehlung, eine Anlage an der Vierte Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG als atypisch stille Beteiligung zur Altersvorsorge zu zeichnen, nicht anlegergerecht war, hat das Landgericht Karlsruhe offen gelassen.
Die Kläger mussten sich nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe ein 30%-iges Mitverschulden anrechnen lassen, da sie sich nicht von sich aus dezidiert nach den Risiken der Anlege erkundigt und sie den übersichtlich gestalteten Katalog nicht auf Informationen zu Risiken durchschaut haben. Wegen dieses Mitverschuldensanteils wurde der Schadensersatzanspruch gemindert. Hiergegen haben die Anleger Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt, so dass das Urteil insoweit noch nicht rechtskräftig ist.
Stuttgart, den 06.04.2010
Oliver Renner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Lehrbeauftragter der Fachhochschule
Schmalkalden
für das weiterbildende
Studium zum/r „Finanzfachwirt/in (FH)“
- Lehrbeauftragter
der Hochschule Pforzheim
- Stellvertretender
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
"Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Geldwäschebeauftragter
der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
WÜTERICH BREUCKER Rechtsanwälte
PM-1-2010-Vierte-Juragent-Prozesskostenfonds-LG-Karlsruhe.pdf
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