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Weisungsrecht bei Umwandlung einer Stiftung

eingestellt am 27.10.2015 von Dr. Marius Breucker

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 22. Januar 2015 über die Anforderungen an die Gründung einer selbständigen rechtsfähigen Stiftung im Sinne der §§ 80 ff. BGB. im konkreten Fall ging es um die Umwandlung einer unselbständigen Stiftung in eine selbständige Stiftung. Die unselbständige Stiftung basiert regelmäßig auf einem Treuhandvertrag oder auf einer Schenkung unter Auflage. Sie bedarf – anders als die rechtsfähige Stiftung – keiner Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde.
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Prüfung der Vereinssatzung durch das Registergericht

eingestellt am 29.09.2015 von Dr. Marius Breucker

Voraussetzung für die Eintragung eines Vereins im Vereinsregister ist die Vorlage der Vereinssatzung. Das Registergericht kann eine unklare oder unzulässige Satzungsregelung beanstanden. Es muss dabei die Grenzen der grundrechtlich durch Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Vereinsautonomie berücksichtigen.
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Stiftungsvorstand haftet für fehlerhafte Abrechnung

eingestellt am 20.09.2014 von Dr. Marius Breucker

Zu den Pflichten eines Stiftungsvorstandes gehört die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens. Der Vorstand einer Stiftung übernimmt insoweit – wie der Vorstand eines Vereins – eine treuhänderische Aufgabe. Er hat sowohl die Pflicht zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszweckes gemäß § 80 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als auch die Anforderungen aus der jeweiligen Stiftungssatzung zu beachten.
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Vereinsmitglied darf über eigenen Ausschluss abstimmen

eingestellt am 20.03.2014 von Dr. Marius Breucker

Soll ein Vereinsmitglied wegen Fehlverhaltens ausgeschlossen werden, stellt sich im Vereinsrecht regelmäßig die Frage, ob das betroffene Mitglied über seinen eigenen Ausschluss abstimmen darf oder nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trifft in § 34 eine Regelung über die Teilnahme an Abstimmungen. Demnach ist ein Mitglied nicht stimmberechtigt, wenn ein Beschluss über ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verein und dem jeweiligen Mitglied gefasst wird. Ausgeschlossen ist das Mitglied auch von Abstimmungen über die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen dem Mitglied und dem Verein.
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