Veröffentlicht am 13.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Ein mittelständisches Unternehmen im Maschinenbau verkaufte eine Anlage zur Herstellung von Stanzblechen an einen Händler. Vereinbart war eine Anzahlung von 30 % und eine Restzahlung binnen zehn Tagen nach Vertragsschluss, spätestens aber mit Abholung der Maschine. Der Käufer leistete keine Zahlung. Der Verkäufer musste die Maschine länger als geplant in seinen Betriebsstätten lagern. In dieser Situation kam er zur Kanzlei Wüterich Breucker.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 11.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Ein mittelständisches Unternehmen im Maschinenbau verkaufte eine Anlage zur Herstellung von Stanzblechen an einen Händler. Vereinbart war eine Anzahlung von 30 % und eine Restzahlung binnen zehn Tagen nach Vertragsschluss, spätestens aber mit Abholung der Maschine. Der Käufer leistete keine Zahlung. Der Verkäufer musste die Maschine länger als geplant in seinen Betriebsstätten lagern. In dieser Situation kam er zur Kanzlei Wüterich Breucker.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 09.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Wer in einem Zivilprozess einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen will, muss sämtliche zugrundeliegenden Tatsachen beweisen. „Dies stellt den Geschädigten oft vor nahezu unüberwindbare Probleme“, weiß Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker. Die Sozietät führt jedes Jahr hunderte von Zivilprozessen. Er weist zugleich auf einen möglichen Lösungsansatz hin: „Wenn gegen den Schädiger staatsanwaltschaftliche Ermittlungen liefen, kann der Geschädigte die Beiziehung dieser Akten zum Zivilprozess beantragen“. Die Staatsanwaltschaft muss die Akten regelmäßig zur Verfügung stellen, sofern nicht die Zwecke des Ermittlungsverfahrens gefährdet werden. Namentlich nach Abschluss der Ermittlungen steht einer Übersendung der Übermittlungsakte an das zuständige Zivilgericht nichts entgegen.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 02.07.2014 von Dr. Marius Breucker
Das Landgericht Dortmund verpflichtete in einer einstweiligen Verfügung vom 30. Juni 2014 die Handball-Bundesliga (HBL), den Verein HBW Balingen-Weilstetten für die Spielzeit 2014/2015 zur ersten Handball-Bundesliga zuzulassen. Zuvor hatten zwei Instanzen der Handball-Bundesliga dem Bundesligisten HSV Hamburg die Lizenz für das Spieljahr 2014/2015 verweigert. Balingen-Weilstetten ging daher davon aus und durfte davon ausgehen, statt des HSV Hamburg in der Bundesliga spielen zu dürfen. In dritter Instanz sprach das Schiedsgericht der Handball-Bundesliga dem HSV Hamburg am 25. Juni 2014 doch noch die Lizenz – wenn auch unter strengen Auflagen – zu. Diese Auflagen waren vom HSV bis zum 2. Juli 2014 um 17 Uhr zu erfüllen, was mittlerweile erfolgte.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 30.06.2014 von Dr. Marius Breucker
Die Stuttgarter Nachrichten vom 01.07.2014 berichten über den Etappensieg im Kampf um einen Liga-Verbleib.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 26.06.2014 von Oliver Renner
Rechtsanwalt Oliver Renner hat in EXXECNEWSLEGAL vom 23.06.2014 (Beilage 6, Ausgabe 13) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.2014 (XI ZR 341/12) besprochen.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 10.06.2014 von Oliver Renner
Rechtsanwalt Oliver Renner (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) hat in einem Bericht im Handwerk – Magazin abgegeben.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 09.06.2014 von Dr. Marius Breucker
In ihrem Jahresbericht für 2013 fordert die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Anti-Doping Organisationen und staatlichen Ermittlungsbehörden. Sie bemängelt die Schwierigkeiten, Einsicht in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren zu erhalten. Bislang ist dies der NADA nur über einen Rechtsanwalt und nur dann möglich, wenn dargelegt wird, dass ein berechtigtes Interesse besteht.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 27.05.2014 von Dr. Marius Breucker
Im Interview mit HR-Info befürwortet Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker ergänzende strafrechtliche Regelungen im Anti-Dopingkampf: „Die Einführung eines Tatbestandes „Dopingbetrug“ kann als Mosaikstein im Kampf gegen Doping hilfreich sein.“ Zugleich dämpft Breucker die teilweise überzogenen Erwartungen und Befürchtungen: „Die Intensität der Diskussion über Pro und Contra einer Strafbarkeit des Athleten steht nicht ganz im Verhältnis zu den voraussichtlichen Folgen: Eine Strafbarkeit, wie auch immer sie ausgestaltet ist, wird weder den Anti-Doping-Kampf entscheiden, noch zu einer Flut von Ermittlungsverfahren gegen Sportler führen.“
Weiterlesen...Veröffentlicht am 27.05.2014 von Oliver Renner
Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds - Der BGH hat das letzte Wort gesprochen - Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme Rechtsanwalt Oliver Renner hat in EXXECNEWSLEGAL vom 26.05.2014 (Beilage 5, Ausgabe 11) die beiden Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2014 (XI ZR 477/12 und XI ZR 130(/13) besprochen
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