Veröffentlicht am 24.11.2014 von Dr. Marius Breucker
Gilt für ein Anstellungsverhältnis englisches Recht, so kann ein Arbeitnehmer je nach Einzelfall verschiedene Ansprüche geltend machen: Er kann vorbringen, dass die Kündigung an sich einen Vertragsbruch darstellt („wrongful dismissal“) und den daraus entstandenen finanziellen Schaden geltend machen.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 26.07.2012 von Maximilian Wüterich
Die City BKK erwehrt sich zahlreicher Kündigungsschutzklagen vor deutschen Arbeitsgerichten.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 27.06.2011 von Maximilian Wüterich
Zum 1. 7. wird die City BKK geschlossen. Für die ordentlich kündbaren Beschäftigten ist die Rechtslage scheinbar eindeutig: §§ 155 IV 9, 164 IV1 SGB V ordnen die Beendigung deren Arbeitsverhältnisse „mit dem Tage der Schließung“ an
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