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Kündigungsschutzklagen nach Pleite der City BKK

Veröffentlicht am 27.06.2011 von Maximilian Wüterich

Zum 1. 7. wird die City BKK geschlossen. Für die ordentlich kündbaren Beschäftigten ist die Rechtslage scheinbar eindeutig: §§ 155 IV 9, 164 IV1 SGB V ordnen die Beendigung deren Arbeitsverhältnisse „mit dem Tage der Schließung“ an

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