Veröffentlicht am 20.03.2016 von Dr. Christoph Wüterich
Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung vom 21.05.2015 die von den Sparkassen nach der Reform des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 verwendeten Widerrufsinformationen für unwirksam gehalten. Das Oberlandesgericht Celle hat sich in einer Entscheidung vom 02.12.2015 dieser Auffassung angeschlossen.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 16.03.2016 von Oliver Renner
Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat in seinem Gastbeitrag in CASH – Online vom 17.03.2016 über das aktuelle Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.02.2016 – AZ: 328 O 101/15 – referiert.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 22.02.2016 von Oliver Renner
Unter dieser Überschrift hat Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – in einem Gastbeitrag in CASH
Weiterlesen...Veröffentlicht am 02.02.2016 von Oliver Renner
Im know-how Magazin für Kapitalanlage „DAS INVESTMENT“
Weiterlesen...Veröffentlicht am 02.02.2016 von Oliver Renner
In einem Beitrag im Fachmagazin sales&finance (Ausgabe 04/2015, Seite 24 f.) hat Rechtsanwalt Oliver Renner
Weiterlesen...Veröffentlicht am 31.01.2016 von Oliver Renner
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 19.01.2016 die Rechte von Kreditnehmern bei Verbraucherdarlehen gestärkt.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 28.01.2016 von Oliver Renner
Oftmals sind Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft und Verbraucher können ihre Darlehensverträge auch noch Jahre später widerrufen.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 26.01.2016 von Oliver Renner
Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – hat im VSAV Monitor vom 27.01.2016 die Rechtslage dargestellt,
Weiterlesen...Veröffentlicht am 26.01.2016 von Oliver Renner
Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – wurde als Experte zum Thema Kündigungen von Bausparkassenverträgen befragt.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 19.01.2016 von Oliver Renner
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 13.01.2016 – AZ.: 21 O 240/15 – festgestellt, dass die Kündigung des Bausparvertrages durch die Wüstenrot Bausparkasse unwirksam ist und der Bausparvertrag unverändert fortbesteht.
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