Veröffentlicht am 16.09.2025 von Kanzlei Wüterich Breucker
Die WirtschaftsWoche zeichnete die Kanzlei Wüterich Breucker für das Jahr 2025 erneut als TOP-Kanzlei im Sportrecht aus. Die Stuttgarter Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Sportrecht tätig und vertritt und berät laufend sowohl Verbände und Vereine als auch Trainer und Athleten, Mitarbeiter von Sportverbänden und Sportvereinen sowie Entscheidungsträger wie Vorstände, Geschäftsführer und Manager im Sport. Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker, Schiedsrichter am Deutschen Sportschiedsgericht und Mitglied des Prüfungsausschusses für den Fachanwalt für Sportrecht der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, wurde im Jahr 2025 erneut als TOP-Anwalt im Sportrecht ausgezeichnet.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 30.01.2025 von Dr. Marius Breucker
Nach dem Feuerzeugwurf auf den Bochumer Torwart Patrick Drewes beim Bundesligaspiel 1. FC Union Berlin gegen VfL Bochum am 14. Dezember 2024 entschied das DFB-Sportgericht auf Einspruch des VfL Bochum am 9. Januar 2025, das Spiel mit 2:0-Toren zugunsten des VfL Bochum zu werten. Hiergegen legte der 1. FC Union Berlin Berufung vor dem DFB-Bundesgericht ein, der sich Holstein Kiel und der FC St. Pauli anschlossen.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 14.12.2023 von Kanzlei Wüterich Breucker
Die Stuttgarter Nachrichten berichteten am 13. Dezember 2023 über die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), russische und belarussische Athleten unter neutraler Flagge bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris starten zu lassen:
Weiterlesen...Veröffentlicht am 17.08.2023 von Kanzlei Wüterich Breucker
Die WirtschaftsWoche zeichnete die Kanzlei Wüterich Breucker als TOP-Kanzlei im Sportrecht im Jahr 2023 aus und würdigte damit die langjährige Erfahrung und spezifische Expertise der Kanzlei in der Beratung und Vertretung von Verbänden, Vereinen, Vorständen, Geschäftsführern, Trainern, Mitarbeitern und Sportlern. Unter anderem betreut die Kanzlei Wüterich Breucker die Traditionsvereine 1860 München und Stuttgarter Kickers.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 06.10.2022 von Kanzlei Wüterich Breucker
Der TSV 1860 München und die Sportrechtskanzlei Wüterich Breucker setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft auch in der Saison 2022/2023 fort. Die Kanzlei betreut den traditionsreichen Münchner Drittligisten in zivilrechtlichen Fragen, namentlich im Vertragsrecht, Arbeitsrecht und im Verbandsrecht, etwa in Verfahren vor dem DFB-Sportgericht.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 30.07.2021 von Kanzlei Wüterich Breucker
Unter dem Titel „Neuer 1860-Deal mit Stuttgarter Sportrechtskanzlei“ berichtet die Online-Plattform onefootball über die in der Spielzeit 2021/2022 begonnene Partnerschaft der Kanzlei Wüterich Breucker mit dem Fußball-Drittligisten TSV 1860 München:
Weiterlesen...Veröffentlicht am 09.07.2021 von Kanzlei Wüterich Breucker
Die Stuttgarter Sportrechtskanzlei Wüterich Breucker berät und vertritt ab dem Spieljahr 2021/2022 den Fußball-Drittligisten TSV 1860 München. 1860-Geschäftsführer Marc-Nicolai Pfeifer freut sich auf die Zusammenarbeit: „Die Kanzlei Wüterich Breucker zählt im Sportrecht zur Ersten Liga in Deutschland“. Neben der juristischen Expertise und Erfahrung streicht Pfeifer die Einstellung und das Engagement der Anwälte heraus: „Ich habe bei der Kanzlei immer erfahren dürfen, dass sie mit viel Überzeugung, Ehrgeiz und Siegeswillen ihre Mandanten vertritt“.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 28.04.2021 von Maximilian Wüterich
Nach Inkrafttreten des "Bundesnotbremse-Gesetzes" stellt sich für den Leistungssport der Amateure die Frage, ob Wettkämpfe zulässig sind. Die bisherige Praxis der Länder ließ Wettkämpfe teilweise als "Spitzensport" zu. Dieser Begriff fehlt im Bundesgesetz - sind solche Wettkämpfe nunmehr verboten?
Weiterlesen...Veröffentlicht am 15.02.2021 von Dr. Marius Breucker
Beschlüsse der Mitgliederversammlung von Vereinen sind entweder wirksam oder unwirksam. Gleiches gilt für Beschlüsse anderer Vereinsorgane, etwa des Vorstandes. Rechtstechnisch bedarf es mithin nicht der Anfechtung, wie es das Gesellschaftsrecht etwa bei der GmbH oder der AG kennt. Gleichwohl unterscheidet das Vereinsrecht, insoweit ähnlich dem Recht der GmbH und der Aktiengesellschaft – zwischen gravierenden und weniger gravierenden Mängeln des jeweiligen Beschlusses: Während ein Beschluss, der an einem besonders schweren und offensichtlichen Mangel leidet, von vornherein nichtig ist, muss ein Beschluss mit weniger schwerwiegenden (Verfahrens-) Fehlern, die in erster Linie dem Schutz der Mitglieder oder eines einzelnen Mitgliedes dienen, von den oder dem Betroffenen gerügt werden.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 12.01.2021 von Dr. Marius Breucker
Eingetragene Vereine gründen vielfach für ihre wirtschaftliche Tätigkeit eine eigene Gesellschaft, um auf diese Weise einerseits professionelle Strukturen für unternehmerische Aktivitäten zu schaffen und andererseits die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken vom Verein fernzuhalten. Namentlich im professionellen Sport gliedern Vereine die Profiabteilungen, die am Spielbetrieb der ersten oder zweiten Bundesligen teilnehmen, häufig in Spielbetriebsgesellschaften aus. Der Verein ist dann regelmäßig alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter oder Aktionär der gegründeten GmbH oder AG. In manchen Fällen ist die Eigenschaft als Mehrheitseigner vorgeschrieben, etwa nach der bekannten „50 + 1-Regelung“ im deutschen Profifußball.
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