Aktuelle Blogartikel


FIMO Treuhand GmbH - Klage gegen den ehemaligen Geschäftsführer eingereicht

eingestellt am 10.01.2023 von Oliver Renner

FIMO Treuhand GmbH – Klage gegen ehemaligen Geschäftsführer eingereicht Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat die FIMO Treuhand zum einen Darlehensverträge als Darlehensnehmerin geschlossen, in denen eine Verzinsung von 6,5% p.a. sowie Rückzahlung zum 30.04.2022 vereinbart war. Zudem konnten Investoren sich als typisch stille Gesellschafter beteiligen. Hierbei war eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen und eine Mindestverzinsung vereinbart. Über das Vermögen der in Viersen ansässigen FIMO Treuhand GmbH hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 12.12.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ansprüche müssen beim Insolvenzverwalter bis zum 23.01.2023 zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits mehrere Darlehensgeber sowie Gesellschafter. Um die Ansprüche für unsere Mandanten zu sichern, wurde beim Landgericht Mönchengladbach Klage eingereicht. Das Landgericht Mönchengladbach hat der Klage mit Urteil vom 12.09.2022 stattgegeben und die FIMO Treuhand GmbH zur Zahlung von rund € 27.605,00 verurteilt.
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Wer haftet beim Enkeltrick?

eingestellt am 04.01.2023 von Oliver Renner

Wer haftet beim Enkeltrick?
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FIMO Treuhand GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet - was ist zu tun?

eingestellt am 28.12.2022 von Oliver Renner

FIMO Treuhand GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet – Was nun Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 12.09.2022 Über das Vermögen der in Viersen ansässigen FIMO Treuhand GmbH hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 12.12.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat die FIMO Treuhand zum einen Darlehensverträge als Darlehensnehmerin geschlossen, in denen eine Verzinsung von 6,5% p.a. sowie Rückzahlung zum 30.04.2022 vereinbart war. Zudem konnten Investoren sich als typisch stille Gesellschafter beteiligen. Hierbei war eine Beteiligung am Verlust ausgeschlossen und eine Mindestverzinsung vereinbart. Rechtsanwalt Oliver Renner – zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – vertritt bereits mehrere Darlehensgeber sowie Gesellschafter. Um die Ansprüche für unsere Mandanten zu sichern, wurde beim Landgericht Mönchengladbach Klage eingereicht. Das Landgericht Mönchengladbach hat der Klage mit Urteil vom 12.09.2022 stattgegeben und die FIMO Treuhand GmbH zur Zahlung von rund € 27.605,00 verurteilt.
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Krieg der Sterne zwischen II. und XI. Senat des BGH

eingestellt am 16.12.2022 von Oliver Renner

Erneut Krieg der Sterne zwischen II. und XI. Senat des Bundesgerichtshofs Wie schon mehrfach in der Vergangenheit zu verschiedenen Fragen herrscht erneut zwischen dem II. Zivilsenat und dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Uneinigkeit. Die konkrete Frage lautet: Ob und unter welchen Voraussetzungen schließt die spezialgesetzliche Prospekthaftung die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im weiteren Sinne aus.
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Vorfälligkeitsentschädigung - Bank darf für Berechnung keine Gebühr verlangen

eingestellt am 15.12.2022 von Oliver Renner

Vorfälligkeitsentschädigung – Gebühren für Berechnung unzulässig OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.12.2022 – 17 U 132/21 - Nach der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14.12.2022 darf eine Bank für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens in AGB geregelt keine Gebühren von Kunden verlangen.
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Nachbearbeitung/Stornogefahrmitteilung auch bei Beitragsreduzierung

eingestellt am 14.12.2022 von Oliver Renner

Nachbearbeitung/Stornogefahrmitteilung auch bei Beitragsreduzierung LG Mönchengladbach, Urteil vom 10.01.2022 – 12 O 376/20 - Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 10.01.2022 – Aktenzeichen: 12 O 376/20 – entschieden, dass der Versicherer auch bei einer Beitragsreduzierung durch den Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den Vertrag nachzubearbeiten resp. an den Handelsvertreter eine Stornogefahrmitteilung zu übersenden.
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Musterverfahren nur für Verbraucher

eingestellt am 28.11.2022 von Oliver Renner

Musterfeststellungsverfahren – keine Verjährungshemmung bei Unternehmern BGH, Urteil vom 26.09.2022 – VIa 124/22 - Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.09.2022 entschieden, dass Musterverfahren nur für Verbraucher eine Verjährungshemmung begründen. Unternehmer können sich hierauf nicht berufen. Die dreijährige Verjährungsfrist wird dem Urteil des Bundesgerichtshofs nur nur dann gehemmt, wenn die Musterfeststellungsklage nach § 608 Abs. 1 ZPO wirksam registriert worden ist. Das war im streitigen Sachverhalt nicht der Fall. Der Autokauf sei im Jahr 2013 – ein VW Tiguan - durch den Kläger als Unternehmer getätigt worden, weil der Erwerb im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit erfolgte.
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Bausparvertrag: Keine Kontoführungsgebühr in der Ansparphase

eingestellt am 17.11.2022 von Oliver Renner

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.11,2022 entschieden, dass dass Bausparkassen bei einem Bausparvertrag in der Ansparphase keine Kontoführungsgebühr verlangen dürfen. Es bestehen daher Rückforderungsansprüche der Kunden gegen die Bausparkassen von zu Unrecht bezahlten Kontoführungsgebühren. Hier droht bzgl. bis 2019 belasteter Kontoführungsgebühren zum Jahresende Verjährung. Rückforderungsansprüche sollten daher rechtzeitig vor dem 31.12.2022 verjährungshemmend geltend gemacht werden.
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Illegale (online) Glückspiele - Bank muss autorisierte Kreditkartenzahlungen nicht an Kunde erstatten

eingestellt am 28.10.2022 von Oliver Renner

Illegale (online) Glückspiele – Bank muss autorisierte Kreditkartenzahlungen nicht an Kunden erstatten BGH, Beschluss vom 13.09.2022 – XI ZR 515/21 - Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.09.2022 – Aktenzeichen: XI ZR 515/21 - entschieden, dass Teilnehmer an illegalen Online-Glückspielen keinen Erstattungsanspruch gegenüber der Bank haben, wenn Bankkunden Kreditkartenzahlungen an die Anbieter des Glückspiels autorisieren. Der Bundesgerichtshof folgt hier der bisherigen einheitlichen Rechtsprechung der Gerichte.
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PICCOR AG - Klage gegen Beratungsfirma abgewiesen

eingestellt am 19.10.2022 von Oliver Renner

PICCOR AG – Klage gegen Beratungsfirma abgewiesen Landgericht Tübingen, Urteil vom 29.09.2022 – 7 O 463/20 – Das Landgericht Tübingen hat eine Klage von Anlegern an der PICCOR AG gegen eine von Rechtsanwalt Oliver Renner vertretene Beratungsfirma abgewiesen. Die Anleger hatten einen Gesamtbetrag von rund € 250 TSD an der PICCOR AG investiert. Bei der PICCOR AG handelte es sich um einen schweizerischen Vermögensverwalter, der nach Angaben der schweizerischen Finanzaufsicht nicht die notwendige Erlaubnis für das Betreiben von Vermögensverwaltungstätigkeiten hatte. Zudem solle es sich um ein Schneeballsystem gehandelt haben. Auf Verlustrisiken sollen die Anleger nicht hingewiesen worden sein.
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