Bundesgerichtshof: DOSB hätte Friedek nominieren müssen
eingestellt am 12.10.2015 von Dr. Marius BreuckerMit Urteil vom 13.10.2015 (Aktenzeichen II ZR 23/14) entschied der Bundesgerichtshof dem Grunde nach im Fall Friedek. Demnach hätte der Deutsche Olympische Sport Bund (DOSB) den Dreispringer Charles Friedek für die Olympischen Spiele 2008 in Peking nominieren müssen. Mit dem Unterlassen der Nominierung verstieß der DOSB gegen die eigenen Nominierungsrichtlinien.
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