Veröffentlicht am 15.02.2021 von Dr. Marius Breucker
Beschlüsse der Mitgliederversammlung von Vereinen sind entweder wirksam oder unwirksam. Gleiches gilt für Beschlüsse anderer Vereinsorgane, etwa des Vorstandes. Rechtstechnisch bedarf es mithin nicht der Anfechtung, wie es das Gesellschaftsrecht etwa bei der GmbH oder der AG kennt. Gleichwohl unterscheidet das Vereinsrecht, insoweit ähnlich dem Recht der GmbH und der Aktiengesellschaft – zwischen gravierenden und weniger gravierenden Mängeln des jeweiligen Beschlusses: Während ein Beschluss, der an einem besonders schweren und offensichtlichen Mangel leidet, von vornherein nichtig ist, muss ein Beschluss mit weniger schwerwiegenden (Verfahrens-) Fehlern, die in erster Linie dem Schutz der Mitglieder oder eines einzelnen Mitgliedes dienen, von den oder dem Betroffenen gerügt werden.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 04.02.2021 von Oliver Renner
Der Bundesgerichtshof hatte bereit in zwei Entscheidungen aus den Jahren 2010 und 2017 Zinsanpassungsklauseln von Banken in Sparverträgen für unwirksam erklärt.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 01.02.2021 von Oliver Renner
Als Enkeltrick wird ein betrügerisches Vorgehen bezeichnet, bei dem sich Trickbetrüger über das Telefon, meist gegenüber älteren und/oder hilflosen Personen, als deren nahe Verwandte ausgeben, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an deren Bargeld oder Wertgegenstände zu gelangen.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 25.01.2021 von Dr. Christoph Wüterich
Vorsorgevollmachten werden vom Vollmachtgeber für den Fall erteilt, dass er/sie wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine/ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen ist.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 12.01.2021 von Dr. Marius Breucker
Eingetragene Vereine gründen vielfach für ihre wirtschaftliche Tätigkeit eine eigene Gesellschaft, um auf diese Weise einerseits professionelle Strukturen für unternehmerische Aktivitäten zu schaffen und andererseits die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken vom Verein fernzuhalten. Namentlich im professionellen Sport gliedern Vereine die Profiabteilungen, die am Spielbetrieb der ersten oder zweiten Bundesligen teilnehmen, häufig in Spielbetriebsgesellschaften aus. Der Verein ist dann regelmäßig alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter oder Aktionär der gegründeten GmbH oder AG. In manchen Fällen ist die Eigenschaft als Mehrheitseigner vorgeschrieben, etwa nach der bekannten „50 + 1-Regelung“ im deutschen Profifußball.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 10.12.2020 von Oliver Renner
Darüber, ob eine Extra Gebühr bei Paypal Zahlungen oder Sofortüberweisungen zulässig ist hat der Bundesgerichtshof am 10.12.2020 (Aktenzeichen: I ZR 203/19) verhandelt. In 2021 wird darüber dann entschieden werden.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 18.11.2020 von Dr. Marius Breucker
Liefert ein Hersteller eine Maschine unter Verstoß gegen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an ein Unternehmen und setzt das Unternehmen die Anlage in seinem Betrieb ein, so haftet der Hersteller regelmäßig einem dadurch geschädigten Arbeitnehmer des Unternehmens aufgrund eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Daneben haftet das Unternehmen als Gesamtschuldner, wenn es seinerseits seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer verletzt hat.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 07.06.2020 von Oliver Renner
Im VSAV Monitor vom 18.05.2020 hat Rechtsanwalt Oliver Renner
Weiterlesen...Veröffentlicht am 22.05.2020 von Dr. Marius Breucker
In den Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgarter Zeitung vom 22. Mai 2020 nimmt Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker Stellung zu den Erfolgsaussichten des Einspruchs des VfB Stuttgart gegen die Wertung des Spiels gegen SV Wehen Wiesbaden.
Weiterlesen...Veröffentlicht am 07.05.2020 von Dr. Marius Breucker
Zur Frage, ob Stützpunkttrainer des Verbandes – in diesem Falle des DFB – arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer oder als freie Mitarbeiter einzustufen sind, äußerte sich Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker in den Stuttgarter Nachrichten am 7. Mai 2020:
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